Donnerstag, 2. September 2010

Selbstverständigungen der Freiheit

Versuch der Anverwandlung, Verwindung und Selbstübersteigung, Erfüllung der neuzeitlichen Freiheitsfigur als Abstraktionsfreiheit hin zur konkreten Freiheit der Erfüllung

"Wo aber der Glaubensakt durch unmittelbare Einwirkung der offenbarenden Gnade auf den Willen hervorgerufen wird, könnte der Einwand erhoben werden, daß der Wille dann nicht frei sei und in einem solchen Fall das heiligste und höchste Gut des Daseins – die Freiheit, ohne die es keine Moralität geben kann – fehle. Was ist aber Freiheit? Dem Vagabunden, dem Zigeuner, dem Nomaden ist sie die Möglichkeit des Schweifens, die Zaun- und Mauerlosigkeit für freie Bewegung im Raum; dem ansässigen Bauern ist sie die Herrschaft oder Selbstbestimmung in seinem Haus, auf Hof und Feld, dem aufgeklärten Humanisten bedeutet sie „wissen, was man tut – und tun, was man weiß“ - Autonomie des Bewußtseins und Selbstverantwortlichkeit. Für den Gottsucher ist Freiheit die Erfüllung der Gelübde des Gehorsams, der Keuschheit und der Armut, damit er, frei vom Eigenwillen, den Willen Gottes erfülle, seine Freiheit ist in dem Gebet zum Ausdruck gebracht: nicht mein Wille, sondern dein Wille geschehe. Wenn nun sein Gebet erhört wird und die göttliche Gnade sich dem nach Gehorsam lechzenden Willen des gottliebenden Menschen unmittelbar offenbart, ist er dann unfrei? In der Liebe ist überhaupt alles frei. Da gibt es keine Pflichten, die mit Ach und Krach erfüllt, keine Opfer, die unter Zwang gebracht werden – da gibt es nur die Freude des freien Schenkens und Beschenktwerdens.

Es gibt, wie wir sehen, viele Stufen der Freiheit. Aber die höchste ist die der Liebe. Da ist die Freiheit am vollkommendsten. Darum ist die Liebe das einzige im menschlichen Dasein, was nicht gefordert werden kann und darf. Man kann Pflichterfüllungen, Mühe, Wahrhaftigkeit, Ehrlichkeit, Gehorsam fordern, nie aber Liebe. Sie ist und bleibt für alle Zeiten das jedem Zwang unzugängliche Heiligtum der Freiheit. Darum ist das höchste Gebot: Liebe Gott aus allen Kräften und den Nächsten wie dich selbst – eigentlich kein gebietendes Gebot, sondern eine gottmenschliche Bitte. Denn Liebe kann nicht geboten, nur erbeten werden.“

Valentin Tomberg, Lazarus, komm heraus


Die Moderne Freiheit
Freiheit ist ein wesentliches, wenn nicht gar das wesentliche Verhältnis und Schlagwort der Neuzeit und Moderne. Moderne und Neuzeit ist geradezu, was sich als „Freiheit“ ereignet.

Der folgende Text sollte eine Meditation und dann Selbstbetrachtung der Wesenheit der Freiheit sein, wie sie erscheint und sich verwirklicht. Er soll insofern ein Beitrag zur kulturphilosophischen Selbsterfassung und Selbstverständigung der Zeit und der Neuzeit sein.

Option der Freiheit
Freiheit ist eine Möglichkeit. Das ist die These. Geschichtlich bedeutet dies, daß wir uns mit unserer Verwirklichungs- und Werdungsweise der Freiheit und der Freiheitsfigur, welche zeit- und raumbestimmend geworden ist in der Moderne und als Moderne in einem Stadium des Werdens der Freiheit befinden, in einem Stadium ihrer Potenzialmöglichkeit und Vorläufigkeit. Noch ist Freiheit oder die Figur der Freiheit selbst nicht das geworden, was sie eigentlich ist, wenn sie geworden ist, also realisierte, verwirklichte Freiheit. Sie befindet sich noch im Zustand einer Möglichkeit, eines Optativs. Sie ist noch, wenn auch ein in die Welt getretenes so doch ein Versprechen. Als solche ist sie noch nicht, sie in ihrer Grundverfassung und in ihrer Paradigmatik, die zu sich gekommene Freiheit und Figur der Freiheit, Freiheit in ihrer Vollendung, wo Freiheit aller erst Freiheit ist.

Abstrakte, allgemeine, neutrale Freiheit
Damit einhergeht die These der kulturgeschichtlichen Abstraktivität des vorherrschenden Freiheitsgrundverständnisses, bzw. die These von der Abstraktivität der Form und Figur der wirklichkeitsbestimmenden und -bildenden Figur der Freiheit, welche als solche einen unvollkommenen und antagonalen und unerlösten Zustand des Zerfalls der Freiheit in Freiheitsfaktizität, Singularität der Freiheitsakte (und ihrer Aufzählung) und Freiheitsabstraktivität als abstrakten unbestimmten und unbestimmbaren, bestimmungsoffenen Wert oder eine bestimmungsoffene Idee oder Postulation generiert, welche als ontologisierte abstraktivierte Freiheit, Faktizität und damit Unfreiheit wird an ihr selber oder eine bestimmungslose Bestimmtheit, welche Freiheitlichkeit in Unbestimmtheit, Beliebigkeit und Blindheit verkehrt und somit Freiheit selbst zerstört, zerstörerische Freiheit wird (zumal immer schwieriger wird, schöpferische Freiheitsakte und -gesamte zu setzen oder werden zu lassen, in welchen Freiheit schöpferisch und produktiv verwirklicht und aufgehoben und angezeigt, repräsentiert ist; sich als verwirklichte Freiheit (realsymbolisch) realisiert und ereignet.)

Mit dieser Freiheit oder diesem Paradigma der Freiheit ist eine Figur der Freiheit skizziert, die bis heute wirklichkeits- und zeitprägend ist und aus der Wirklichkeit und Zeit generiert wird, wenn Generation aus einer solchen Figur möglich ist, was hier (teilweise) negiert wird, solange nicht eine grundsätzliche Wandlung in der Grundfigur der Grundfigur selber vollzogen ist oder sich vollzieht, welche die Freiheit in eins zu sich kommen läßt und verwirklicht, erfüllt, aber auch aufhebt, perfektioniert, um vollendete Freiheit zu sein, in welcher sie nicht mehr Freiheit ist, sondern etwas was auf eine Ordnung der vollkommenen Freiheit ausgeht oder diese ist, in welche andere Werte und Maßstäbe maßstabgebend und wertvoll werden, ohne die Freiheitlichkeit vernichtet zu haben, ja sie sogar (vielleicht über eine Weise der Vernichtung), wie gesagt, vollendet, perfektioniert zu haben.

Es ist die Freiheit der ersten Stufen der Freiheitlichkeit, in welcher die Faktizität der Freiheitlichkeit und die Werthaftigkeit der Freiheitlichkeit auseinanderfallen und unter der Gefahr ihrer verdinglichenden Ontologisierung oder Hypostasierung oder Betonisierung an einen Zustand heran gebracht werden, je mehr sie sich erfüllen, sich um so mehr in einem diabolischen Sinne aufzuheben. Beliebigkeit oder eben Gleichheit der Allmöglichkeit und damit Gleichgültigkeit zu werden,
welche aber wesentlich mit dieser noch nicht gewordenen Figur der Realgestalt der Freiheit zu tun hat, welche werden will oder welche aufgetragen ist.

Diese und eine solche Freiheitlichkeit ist eine, so eine bewußt zuspitzende These, protestantische Freiheitlichkeit. Sie beruht auf dem unbedingten und radikalen und vergangenheitsnegierenden und absolut neusetzenden und neuanfangendem (Neuzeit!) einer absoluten und aber auch bestimmungslos-abstrakten Setzung, einer Univozität, welche erst im Laufe und gegen Ende ihrer Ausdifferenzierung ihre Aporizitäten und Problematizitäten anzeigen,
um sich von daher in einen anderen, mittleren Grund zurückzuentwickeln, welcher jene behauptete und erwünschte Univozität und Abstraktivität und Unbedingtheit zu einer Analogizität (Entsprechung) und Konkretivität und Bedingtheit (des Unbedingten) zurück (vor) entwickelt, so die programmatische These, welche jene abstraktiv-optative Form der Freiheitlichkeit real erfüllt oder inversiv übersteigt oder übersteigend erst zur wirklichen Freiheit als dem wirklichen Freiheitsvollzug und der Freiheitswirklichkeit und -realität als freiheitliche Gestalt bildet.

Inwiefern ist Freiheit in all ihrer Unbedingtheit und Unbestimmtheit (Offenheit gerade der Wahl der Möglichkeiten und auch ihrer Wahl) einer realen Ordnung fähig und möglich, einer realen, gestalteten und bestimmten Bildung und Figuration, welche eben immer schon eine Bestimmung, Entscheidung, Festlegung damit ist und somit eigentlich (von jenem anderen Sinn her) aufgehobene Freiheit, das Ende der Freiheit?
Wie ist eine Bestimmtheit der Unbedingtheit und eine unbedingte Bestimmung möglich? ist die eigentliche und insistierende und die realinsistierende Frage. Wie ist eben die Vollendung der Freiheit und damit das eigentliche Werden der Moderne, der Neuzeit, ihre eigentliche Verwirklichung, ihr eigentliches Herauskommen und Werden möglich?
Das ist die Frage von geradezu apokalyptischen Ausmaßen und Schwierigkeiten und Herausforderung. Ein Anspruch erneut absoluter Generation und Werdung. Eine Revolution auf ideeller und ontologischer Grund- und Ultimaebene. Eine implizite Revolution des Seins, der Ideoontologie des Seins, ein Wandel der Grundgestalt des Seins und Lebens als Wandel der Freiheit und des Freiheitsdenkens hin zu einem Freiheitssein, zu einem Erfüllungssein, als Wandel hin und Werden eines Seins und Lebens und der Figuration, der Erfüllung, konkreten Bestimmung und Einrichtung ihrer selbst als unbedingte und vollendete und umfassende und grundlegende Einrichtung (jene welche das Besondere im Allgemeinen aufhebt und somit eine Einzelnheit werden läßt, welche ein besonderes Allgemeines ist, welches ein allgemeines Besonderes ist und diese zusammen dann eben ein Einzelnes, welches genügt und befriedigt und absolut zufriedenstellt).

Die Frage ist also nicht die eines Zurück vor die unbedingte Möglichkeit der Pandorabüchse der Freiheit in voreröffnete dingliche, historische, werthafte Partikularitäten, wenn sie auch als mögliche Paradigmata dienen können, in welchen das verwirklichungsstrebende Interesse Formen der Vorverwirklichung entdeckt, welche nun aber als mögliche Vorgaben der Realisation dienen können auf einem allgemeinen Maßstab, weil sie in sich selbst explikativ, evident und selbsterklärend, umfassend sind oder sein können und welche uns die Geschichte, die Offenbarung somit, als größte Schätze, wieder neugefunden und damit aller erst verstanden, frei schenkend zur Verfügung stellt als vorgehaltene, vorgreifende Erlösungen eben.
Die Frage und die Aufgabe geht viel mehr auf einen Fortschritt, auf einen nach vorne gewendeten Überstieg und Selbstüberstieg der Möglichkeit der eigenen und potenziellen Aufstellung, auf ihre Apokalypse, auf ihre Enthüllung und Offenbarung, auf ihre Verwirklichung und Vollendung hin. Sie begeht das Wagnis der Realisation, der Vollendung und der Erlösung somit.
Freiheit realisiert sich selbst.
(Eine kleine Zwischennotiz ist notwendig, um die Bedingungsmöglichkeiten der Freiheit zusammenzufassen.
1.Freiheit und Freiheitsdenken bestimmt sich „heute“ (also epochal, neuzeitlich) wesentlich aus dem Sachverhalt negativer Freiheit von „heteronomer“ Zwangs- und Fremdbestimmung höherer überpersonaler (göttlicher, religiöser, kulturaler, gesellschaftlicher, staatlicher) Mächte. Auch wenn diese Komponente außerphilosophisch ist, so prägt sie wesentlich und immer schon die Grundmetapher und den Begriff von Freiheit, der dann philosophisch aufgelöst und ergründet werden mag.
2.Freiheit und Freiheitlichkeit hat immer wesentlich zwei Dimensionen, die das Wesen der Freiheit ausmachen. Die kontingente und die unbedingte Dimension. Beide sind immer wesentlich gleichzeitig anwesend, wenn wirkliche Freiheitsakte geschehen (oder verdeckt werden).
3.Es gibt so etwas wie eine absolute Begründung und Erscheinung oder Bündelung der Freiheit in einem absoluten Freiheitserscheiungungsakt, welche Folgefreiheiten begründet, eröffnet, möglich macht und bündelt.
4.Vollentfaltete Freiheitlichkeit hat eine bestimmte Ereignis- und Erscheiungsstruktur.)


Die methodische Optimation. Weg von der Maximation zur Erfüllung
Ein anderes Grundmuster oder ein anderer Grundverlauf in den Verlauf oder die Dynamik der Entwicklung und des Ganges auch dieser Untersuchung und Erörterung wird eingeschaltet oder ist notwendig.
Er besteht in einer eigentümlichen phänomenal-empirischen Erkenntnis und Feststellung.
Trotz der Vorwärts- und perspektivisch-infinitesimalen Ausrichtung und Einschwörung der Verwirklichungsbewegung der Freiheit und gerade wegen und in ihrer scheinbaren und dezidierten Abwendung und Abschneidung von einer restaurativen Möglichkeit, welche die Potenzialität romantisch oder scheinbar unterschreitet und somit neogotische, neoklassische Luftschösser baut, scheint sich doch der Ort der Akkumulation und des Ereignisses gerade und vor allem unter Bedingungen der Maximalisationsforderung und Maximationseinschwörung wo anders zu ereignen als am Ort (dem jenseitigen?) des Maximums. Dieser ist oder scheint gar nicht real zu sein und wirklich. (Das bedeutet nicht, daß er eine bloße Projektion und nicht wirklich ist. Ich sage nur, daß sich gerade dann der Ort des Geschehens, also das wo etwas geschieht, gerade wo anders und nicht am Horizont ereignet. Die Akkumulation akkumuliert und konflingiert und insistiert und beruhigt sich im Zuvor des Maximums und des Horizonts, in der Vorläufigkeit, in der Unterschreitung, im Hier, im Hier und Jetzt, in der Gegenwart (könnte man sagen). Es ist aber eine differenzierte Gegenwart könnte man sagen, eine eröffnete Gegenwart, eine Gegenwart, die keine Punkt mehr ist, keine bloße Grenze, die dann auch nicht mehr ist. Es ist eine Gegenwart, welcher ein Empfangs- und Aufbewahrungsraum ist, eine eröffnete Zeit. Der Ort ist also ein eigentümlicher Ort, der als solcher der Mitteort ist, die Mitte, in der und in dem sich alles sammelt und ereignet, was sich am Horizont der absoluten Verwirklichung scheinbar ereignet oder zu ereignen hat, was sich dort auch ereignet, nur daß es sich hier ereignet, hier angesichtig und haptisch wird, hier Wirklichkeit und Realität wird. Jene Wirklichkeit, die die Wirklichkeit und der Ort der Realisation der Freiheit ist, welche hiesig, vorläufig, einen Schritt immer weniger als im jenseits des Horizonts ist, ein immer Diesseits bleibt, wenn auch er über jenen Horizont geht, oder aus ihm etwas (wenn es auch nur der Überstieg wäre) hervorholt oder hervorgehen, akkumulieren läßt, welches sich in jenem vorläufigen Ort, dem zentrierten Mitteort, einfindet und lagert, akkumuliert. Die Realisation des Maximums scheint (ob das die conditio humana oder die conditio creationis ist) immer „nur“ eine Realisation des Optimums sein zu können, eine Realisation der Mitte, welche auch eine ekstatische, eine extreme, eine intensive und insistente sein kann, welche aber immer eine eigentümliche Sammlung und Versammlung ist, ein Becken, ein Sammelbecken, aus dem und in dem dann alles wird, was der Horizont ist, was die Freiheit als die reale Freiheit ihrer Zeit und Unbestimmtheit realisiert und verwirklicht, welche Realisation und Verwirklichung sie somit selber ist, weil diese ihre Optimation, dieses ihr Zurückfallen in das Becken der Mitte, mehr ist als der bloße (wenn auch maximale) Aufschwung in die Unwirklichkeit der Maximation oder der puren sog. Transzendenz (eine Unwirklichkeit die durchaus real und wirklich ist und aus der sogar alles ist und welche als solche auch gewagt und unternommen werden muß und soll und werden kann, welche aber dann auch noch mehr ihrer selbst wird, wenn sie erneut eine Möglichkeit und damit dann Wirklichkeit ihrer selbst aus sich selbst entläßt und setzt und sich somit als jene gemittelte Wirklichkeit entläßt und schenkt und wird, in welcher sie zur Erfüllung, zur Beruhigung und zur Freiheit (auch von ihrer Potenzialität) kommt.)
Man könnte diese Eigentümlichkeit auch wie folgt formulieren:
Das Meiste ist weniger als Alles.
Oder
Das Meiste (wirkliches Maximum) ist gerade die Mitte und der Rückschritt und die Einbettung (Optimation) des Gesamten und des Alles (mögliches Maximum).

Die Mitte aber wird sie (die unbedingte Maximation) als die sich freischenkende und liebend daseiende, allverfügende und allmitteilende Mitte und Möglichkeit (und damit Wirklichkeit) und Kapitalisation, aus welcher (und aus der Mitteilung und Kommunikation an und mit ihr) alles wird, entlassen und eingeholt wird, das somit das realisierte und angezeigte Alles ist.
Sie ist jene Bestimmtheit die als die Bestimmtheit der Unendlichkeit (der dynamis, der Möglichkeit, der Potenz) gerade darum das mehr (unendlich viel mehr) als das Bestimmte ist, obwohl es das Bestimmte bleibt und ist, in welchem sich aber alles (das Unbestimmte) hineinbinden und versammeln kann und das dieses alles aufnehmen kann (somit seine Unendlichkeit bezeigend). Sie ist jenes reale oder goldene Allgemeine, das konkrete und personale Allgemeine, welches die Einholung und die Verwirklichung und die gleichzeitige Bindung und Aufnahme der Allvermögendheit (bishin zur gestalthaften Bildung) der Freiheit ist, welche dann konkrete Freiheit geworden ist und weil die Wirklichkeit wesentlich eine selbstbewußte, personale Dimension hat, eine konkrete personale Freiheit geworden ist.


Möglichkeit des Denkens der Verwirklichten Freiheit
Wie ist aber Freiheit material denkbar? Ist Freiheit material denkbar oder ist nicht vielmehr der formalistische Freiheitsbegriff Kants der ultimative und schon optimale Freiheitsbegriff der Freiheit, insofern als Freiheit eben nicht material ausformuliert werden kann, insofern Freiheit, wenn sie Freiheit ist, immer Möglichkeit der Freiheit ist, Option, Handlungsmöglichkeit und somit nicht anders als Ermöglichung und d.h. unsichtbar letztlich als Freiheitspostulat optimal formuliert werden kann, in einen Raum (total unbestimmten Raum) hinein, in welchem sie ihre Taten setzt, welche Freiheitstaten sind (welches sie aber bei Kant nur dann und so lange machen kann, solange das Andere der Freiheit, die Naturnotwendigkeit vorhanden ist, gegen welche und an welcher sich die Freiheit eben als Moralität und Spontaneität ereignet oder abarbeitet oder abkämpft. Freiheit ist hier Kampffreiheit. Die Frage nach der realisierten, der Verwirklichten Freiheit wird in ein Jenseitsreich verschoben oder jenseits der Verflüchtigung der Abstraktion geschoben, dieseits welchen nur bedingte Freiheiten, Aspirationen und Kämpfe sind, Bemühungen um die Realisation des Ganzen, das nicht werden kann und darf und das nur ein Gott oder die Freiheit selbst frei verfügen und eigenmächtig einrichten kann und setzen.)


Das mögliche Kriterium der Prüfung des vollendeten Freiheitsbegriffes und -vollzuges: Freiheit die freiheitsermöglichende (schöpferische) Akte setzt.
Die Aporien und die antagonalen und die antinomischen Konstitutionsbestimmungen der Freiheit sind solche, die zur Freiheit und Freiheitsfigur gehören. Freiheit hat an ihr wesentlich jene absolute und unbedingte Abstraktivitäts- und Allesermöglichungs-, eben im populären Verständnis des Begriffs, freiheitliche Dimension. Sie ist wesentlich jene Beliebigkeit, Offenheit. Sie ist aber auch die mit dieser Beliebigkeit und Offenheit und aus ihr und ihrer Abstraktheit resultierende Ereignung der Komplexionen und Konflikte und Zusammenbrüche und Zerstörungen, Negationen ihrer Antagonale und Entbundenheiten. Sie ist als solche wesentliches Unvermögen der eigenen autonomen Selbstaufstellung. Sie ist an sich Zerstörung, Auflösung, Verhinderung und Selbstverhinderung. Unvermögen der kreational-schöpferisch-morphischen Aufstellung und erst recht Konstitutionalisierung und Ontologisierung, Verwirklichung ihrer selbst als des Gesamts. Diese Dimensionen und Beschaffenheiten und Ereignis- und Verfassungsebenen sind ihr wesentlich und eigentümlich, sie sind Bedingungen der Möglichkeit oder des Geschehens und des Ins-Werk-Setzens einer dritten Dimension des Freiheitsgeschehens und -ereignisses, welches ich das unbedingte Freiheitsereignis nennen möchte. Dieses besteht gerade in der Betrachtung und der Konzentration auf das Einrichtungsverhältnis absoluter und unbedingter Freiheit, welches sich dann aber auch immer im Verhältnis des Unbedingten und Bedingten ereignet, in der Weise seiner Einrichtung und Möglichkeit, bis hin zur Weise seiner optimalen Einrichtung, der optimalen Einrichtung des Absoluten-Kontingenz-Verhältnisses der Freiheit. (Diese Betrachtung der Realisationsweise und Konstitutions- und Wirkweise der Freiheit entspricht einem dreigliedrigen Betrachten z.B. eines Hauses. Auf der „ersten“ Stufe existiert das Haus in der unbedingten Trennung von Plan und Stein. Auf der zweiten als Statik und Dynamik des Baus und des Standes. Die dritte ist aber die autonome Ebene des „Hauses“ selber, welche die beiden ersten als Komponenten ihrer selbst beinhaltet und welche aus ihrem Wechselspiel und durch es hindurch oder immer schon das Haus des Hauses hervorbringt und möglich sein läßt und welches das totale Ereignis des Hauses ist, das mal entborgener und mal verborgener, mal insistierender und mal zurückhaltender in der Selbstbehauptung sein kann.)
In welcher Weise realisiert sich nun jene Ebene 1 und Ebene 2 oder richtet sich so ein, daß die Ständigkeit und doch gleichzeitige Wohnlichkeit des Hauses gegeben und ergeben wird? Was ist die Strukturfigur dieser Einrichtung, noch bevor man die Eigenpräsenz der Ebene 3 annimmt, sie aber in ihrer wenn auch abständigen Wirklichkeit annimmt und sich in jenen ersten zwei Ebenen sich verwirklichen läßt als Anzeige ihrer selbst zwar (der Ebene 3) und als ihr Gesicht, aber doch mit und aus den Mitteln der ersten zwei Ebenen?
Dieses kann erst mal abstrakt-konkret formuliert werden:
Die Freiheitsakte der Freiheitssetzungen und damit -handlungen müssen solche sein, welche in dem Gesetzten (des Aktes), welches eine Faktizität (Gemachtes) sein kann oder selbst ein abstrakterer Akt (Handlung, Intention, Modus, Schema, Begriff, Idee), solches setzt, das selbst Freiheit ist, freiheitlich ist und Freiheit hervorbringt oder ermöglicht. Es müssen Freiheitsermöglichungszusammenhänge sein, welche als solche Freiheitlichkeiten sind, als Zusammenhänge und als Verwirklichungsgesamte, -zusammenhänge, -gebilde. Sie müssen Freiheitsbildend und Freiheitsermöglichend sein.

Hier sieht man, inwiefern Freiheit nicht ausschließlich abstrakt (als pur formaler, freiheitsermöglichender Akt) sein kann. Die pure Akthaftigkeit muß auch als Freiheitlichkeit eine Gebildhaftigkeit, eine Formation und Formativität, ein shape haben, welche genauso ursprünglich und jenem Akt gleichursprünglich ist, wenn es um die Freiheit und d.h. das Sein und d.h. die wirkliche Wirklichkeit von Freiheit geht. Freiheit ist Gebildhaftigkeit.
(*Daß Kant Freiheit nur als Formalität und Aktualität (im Sinne des spontanen Handelns) begriffen sehen will und sie ja gerade am Gegensatz zur Naturnotwendigkeit als zum Reich des „freien“ Geisterreiches gehörig entwickelt und gegründet sein läßt und sie somit als auf dem Weg der Abgrenzung von Natur und für ihn Naturnotwendigkeit definiert sein läßt, hat etwas mit dem Unvermögen Kants oder mit seiner Begrenzung des Denkens einer freien Natur zu tun (oder einer Natur welche nicht nach purer Kausalität als Zwangsnotwendigkeit funktioniert). (Aus dem selben Grund müßte man, und die wurde dann auch vielfach im Verlauf der Geschichte der Fall, aus möglichen Zwangsnotwendigkeiten (Schematismen) der juridisch-verstandesmäßigen Zwangsvermittlung der Freiheitlichkeit ausbrechen wollen und die Freiheit gerade gegen dieses ihr eigenes Element formulieren wollen und können, in welchem sie sich bald befindet oder dargestellt sieht.) Dieses führt Kant zu einer Vereinseitlichung des Denkens der Freiheit und der Freiheitskonstitution, welche dann in extremo ihre Unzulänglichkeiten, Einseitigkeiten und Verstellungen (Verzerrungen) offenbart. (Entweder als Unmöglichkeit des Denkens des Erreichens, der Verwirklichung der Freiheit auf Grund der approximativ-infinitesimalen Aufstellung oder des Zwanges und der Versuchung der unmittelbar-univoken Zwangsverwirklichung des Unbedingten der Freiheit in der Bedingtheit und damit aufgrund des Fehlens des analogen Vermittlungsverhältnisses und -denkens in der Zerstörung beider, der Bedingtheit über die Sprengung durch das Unbedingte und der Unbedingtheit über ihre Erwürgung auf dem Weg ihrer einfachen Verbedingung.) Die Ursache für diese Einseitigkeit liegt, wie gesagt, im Unvermögen Kants oder im Jenseits seines Interesses die naturale Seite der Freiheit aus der Bedingungsreflexion der Naturalität zu denken, welche die Naturnotwendigkeitsdimension transzendental unter- oder über- und einschreitet auf die Naturalität der Natur selbst hin (natura naturans Lehre, materia prima, die Lehre von den 3 Materien bei Thomas). Auf diesem Wege wäre dann eine simultane Anordnung der Betrachtung der zwei Stämme in der Gegenstandskonstitution adäquat möglich gewesen und eine Formativität der Freiheit als freiheitliche Einordnung, Verwirklichung und Verkörperung explikativ, welche Freiheit und Freiheitlichkeit zwar auch auf der Ebene der innersystemischen Einordnung bedenkt (als funktionale Freiheit), welche das Freiheitsverhältnis aber auch wesentlich im transzendentalen Verhältnis (der Bedingung und des Bedingten) reflektiert und rekuriert. Freiheitlichkeit somit sich wesentlich als Freiheitlichkeit (eben nicht nur negativ-freiheitliche, in Absetzung von der Naturnotwendigkeit dann sich selbst erklärende Spontaneität der Freiheit, sondern als Selbstexplikation und damit schöpferische Gestaltbildung und -setzung der Selbstauslegung der Spontaneität selbst) des transzendentalen Einrichtungsverhältnisses ereignet, welches alles aber Kant wegen der einseitigen Verstellung nicht möglich war zu stellen oder herauszustellen.)
Sie ist und kann nicht nur, wenn sie für sich und autonom gedacht werden soll, postulativ-abstraktiv, aktual-postulativ sein. Sie muß eine Eingerichtetheit (Institutivität) sein, ohne dabei in faktizistische (bloß ontisch-substanzhafte, gegenständliche) und d.h. freiheitsvorläufige oder freiheitsüberschreitende Institutivität und Einrichtung zurückzufallen oder freiheitsvernichtend vorzuschießen. Es müssen Einrichtungen der Freiheit selbst sein, welche aber eben Einrichtungen der Freiheit sind. Freiheitlichkeiten in der Weise, daß hier (Handlungs)freiheitlichkeit angesichts der Alterität der Freiheitlichkeit (die Freiheit des Anderen und der Anderen) und der Terzialität der Freiheitlichkeit (Freiheit als EinrichtungsIdee und „Substanz“ und Entität, welche unabhängig ist von Autonomie und Alterität) als eine konkrete Form eingerichtet ist, welche 1. meine Freiheit und Freiheitlichkeit und Unbedingtheit und Zweckhaftigkeit aufbewahrt, enthält und garantiert, 2. die Vielfalt der Unabschließbarkeit der „Gesamten“ Freiheiten möglich macht und stehen und sich ereignen läßt und 3. ihre Absolutheit einrichtet und so repräsentiert, daß ein reales, konkretes und absolutes Freiheitsgesamt möglich und eingerichtet ist und sich ereignet.
Ein Gesamt das aus Freiheitskomponenten bestehend freiheitshandelnd freiheitszeugend und so einrichtend und erhaltend und reproduzierend ist.


Die Vorhandenheit, der Fund, die Gabe der Figur der optimalen Freiheitseinrichtung: CHARIS
Ich wäre an sich unvermögend dieses zu denken oder zu erdenken. Auch finde ich es, bedarf es nicht der scheinbaren Anstrengung, wenn die Lösung schon gegeben ist und angeboten. Ich mag sie erkennen und in solcher und aus solcher Erkenntnis als Lösung (konkrete geschichtliche Begebenheit und in der Gegenwart ihrer geschichtlichen Überlieferung) plausibel machen, verkünden, zu vermitteln versuchen und bezeugen.

Ohne abschreckend zu werden und zu wirken oder ohne den Fehler zu begehen, den Thomas von Aquin in seiner Summa contra gentiles unterließ zu begehen, indem er sagte, man müsse immer mit seinem Kontrahenten den kleinsten gemeinsamen Nenner suchen auf dem und von dem her man dann mit Aussicht auf Lösung und Überzeugung wird reden und verhandeln können, werde ich mich auf die Form der Eucharistie und auf Jesus Christus beziehen bei der Herausstellung dieser Figur und Lösungs“struktur“, ohne, wie gesagt, sofort inakzeptabel oder unverständlich in der Diskussion zu sein (weil ich Voraussetzungen unterstelle, die die meisten anderen nicht bei weitem werden teilen können und welche mit den Mitteln der bloßen Vernunft nicht übernehmbar und tragbar sind), weil ich nämlich glaube und davon überzeugt bin, daß jene Figuren und Strukturen genau die optimalen und d.h. auch vernunftoptimalen Strukturen und Figuren sind, welche bereitliegen und gerade deswegen vorhanden und geschenkt worden sind (wie sich dann von allein enthüllen wird), um die Lösung für dieses allgemeine Problem der „Freiheit“ und Freiheitseinrichtung vorzuhalten und zu bieten.
Sie sind somit nicht konfessionistische oder gar vernunftfremde („religiöse“) Gebildungen. Sie sind Optimationsformulierungen jener gesuchten Figur und Struktur der Einrichtung der Freiheit und der Vollendungsfigur der Vernunft, als auch die optimalen Angebote und Lösungen des Transzendenz/Immanenz-verhältnisses, ideale Lösungen der Metaphysik der Freiheit und die idealen Offenbarungen der Gabe Gottes (welches wieder an die Religionen gewendet ist, ohne ihnen als ihre Verneinung als viel mehr als ihr göttliches Geschenk der Gnade und des Wohlwollens und der Erlösung zu begegnen, als Angebot und erlösend unbedrohliches aber auch sich selbst hergebendes Entgegenkommen, als welches sie bereitwillig angenommen werden, wenn sich jene Figur in ihrem Sein und von sich her zeigt und einnimmt für sich alles).

An dieser Stelle muß doch bemerkt werden, (was aber dann auch in gewisser Weise die Lösung vorwegnimmt): die Rede von der „Eucharistie und von Jesus Christus“ in einer Darstellung und Erörterung der wahren und wirklichen Verfassung der Freiheitlichkeitsfigur ist nicht eine vernunftexterne, sie ist nicht eine faktizitätsjenseitige und völlig inadäquate, sie ist nicht die einer „religiösen“ und in diesem Sinne mythisch-dichterischen oder glaubenshaften als sprachspielverwechselnden Figur.
Die Rede und die Figur der „Eucharistie“ und von „Jesus Christus“ (wobei das für das zweite nur bedingt wiederum gilt, weil das zweite unendlich viel mehr ist) sind von der Art der symbolisch-praktischen, also realsymbolischen Natur, in welchen die Empirie und die „Symbolizität“ (die Bedeutungshaftigkeit, die Bildhaftigkeit) vereint und so vereint und trotzdem geschieden überhoben sind, daß diese Figuren schon aus jener und als jene Vereinigung und Zusammngehören sprechen. Sie sind insofern Überschreitungen der Vernunft als sie Einlösungen und Realisationen der Vernunft als des Vernunftereignisses sind und somit Darstellungen und Repräsentationen jener realen und wirklichen Vernunft, deswegen sie auch Bilder und Darstellungen und Realsymbole eben einer lebendigen personalen und einer organischen sozialen Geschichte sind, in welchen optimale und eröffnende Einrichtungen aber formuliert und eingefaßt sind, welche als solche unmittelbar die strukturalen und die bewußtseinsmäßigen, also lebensadäquaten Einrichtungen jenes Themas der Frage der Freiheitlichkeits- als Lebenseinordnung und Verwirklichung sind, in welchen die Lösungen also unmittelbar und schon eins zu eins gegeben sind, was schon ihre „Unfaßbarkeit“, „Unmöglichkeit“ und d.h. ihre konkrete Wunderlichkeit und Sakralität und Sakramentalität (Heiligkeit und Heilswirsamkeit) empirisch anzeigt und in der Annahme vollzieht. Die Annahme ist ein sich Übergeben (als dankende Annahmenantwort) an den größeren Sinn (Gnade).)
Sie sind Formulierungen jener Aufgehobenheit und Verläßlichkeit und freien Vollzüglichkeit, in welchen sich freie und selbstverständige und verwirklichte Freiheit und Freiheitlichkeit schon ereignet und Wirklichkeit wird oder ist. Sie sind Möglichkeiten des Optimalen, freigewährte Möglichkeiten und Wirklichkeiten vollkommener und vollendeter Einrichtung. Sie sind Angebote und Anwesenheiten, Vorkommnisse und Ereignungen des ewigen Lebens.


Konfligierende Freiheit
Die bisherigen die Bestimmung der Freiheit ergänzenden Reflexionen gingen darauf hinaus, die Grenzen eines potenzialen Freiheitsbegriffes (als subjektive Beliebigkeitsfreiheit, , als ungebundene Spontaneität, als negative Freiheit gegen „Willkür“, Freiheitstelosverjenseitigung und -abstrahierung) verschärfter kenntlich zu machen, die Kontextualität der Freiheit als die der Freiheit und als Freiheit selbst zu wiederholen und zu erinnern (Materialität der Freiheit, Konkretion der Freiheit), sowie auf eine Stelle im Gesamt des Freiheitswesens aufmerksam zu machen und sie hervorleuchten zu lassen, welche als das Transzendenzverhältnis der Freiheit, das Grund und Ermöglichungsverhältnis, das Ursprungs- und Einrichtungsverhältnis bezeichnet werden kann.
(Freiheit entsteht ursprünglich als Emanzipation gegen die theistischen und theologischen Mächte und Bemächtigungen, die absoluten Heteronomien und erst dann als Freiheit gegen (Fremd- und Obrigkeits-)Herrschaft politischer Art. Das freie und freiheitliche Verhältnis aber gerade in und zu diesem theistischen und obrigkeitlichen Nexus wird am Schluß der Emanzipationsgeschichte erneut eminent. Nun aber als Prüfzeichen der Autonomie und Freiheit selbst. Inwiefern bin ich frei, wenn ich letztlich absetzungsmäßig (Freiheit gegen) frei bin, ignorant frei bin (als gleichgültigkeitsagnosis zu wesentlichen und grundlegenden und bedingenden und ermöglichenden Verhältnisses) oder inwiefern bin ich frei mich über mich hinaus zu erheben, Gesamtheit zu denken und vorstellig zu machen und anzuerkennen, inwiefern bin ich zur Einfügung und wirklicher Kooperation und Vollendung und Ausdrücklichkeit frei? (jenseits des modernen Konexes der Eigennutzmotivation im ökonomischen Handeln und damit der indirekten allgemeinen Wohlfahrtsproduktion, welche letztlich auf ganzheitliche erneute Repräsentation des Dritten der beiden verzichten muß, auf wirkliche Selbstrepräsentation und -präsentation und damit Sein verzichten muß oder es nicht erreichen soll.))
Die Erörterung des Freiheitsthemas und -verhältnisses mündet somit und kommt aller erst zu sich im Denken und Vergegenwärtigen der Freiheit als Freiheitsordnung oder konkrete Freiheitlichkeit. Sie ist eine Einrichtungssituation und hat somit subjektiv-aktivische, objektiv-materiale und performativ-wirklichkeitliche Komponenten und Dimensionen, welche sie erst in ihrem Zusammen und Gesamt in einer bestimmten Weise ihrer Einordnung und Einrichtung darstellen und verkörpern und verwirklicht haben.
Diese beinhaltet die Momente der Ganzheitlichen Komplexität und Verwobenheit, Wechselbezüglichkeit der Subjekte in Freiheit, sowie die Freiheitsgewährung über die Schaffung freiheitlicher, freiheitsermöglichender Verwirklichungsmöglichkeiten und -konkretionen ermöglichender Komplexe, Entitäten zusammen mit einem freiheitlich-schöpferisch-kreativen Verhältnis der innersystemischen Komplexion und Bezüglichkeit zu einer potenzialen Gesamtheit ihrer und somit des ermöglichenden und einrichtenden Absoluten-Bedingten-Verhältnisses, zu einer Kommunikation und Kommunion und Kommerzialität zwischen dem Gesamt und der Partikularität, sowie das konkret freie Vermögen der Partikularität auf Selbsteingeständigung, Selbstversammlung und Selbstüberschreitung im Sinne der Anerkennung und WahrnehmungsSynthesis des ganz anderen Absoluten als die Weise der Selbstvollendung und -überschreitung (-eingeständigung), in welcher Freiheitsmöglichkeit sich vollendet und präsentiert und zwar in der Weise, daß dieses „vertikale“ Verhältnis (im Gegensatz und Gleichzeitigkeit zum „horizontal“-innersystemischen) wiederum eine konkrete Vollzugs- und freiheitlich-schöpferische Anverwandlungspraxis ist, welche das Geschehens- und Ereignisgeviert der Freiheit und Freiheitlichkeit abschließend vollendet, garantiert, schöpferisch produziert und firmiert.
Freiheit und Freiheitlichkeit wird dann eine konkrete weltgenerative Gegebenheits- und Vollzugsweise der Freiheit im Sinne der Möglichkeit der Verfugung von subjektiver Selbstverwirklichung und Gesamtsozietät (welches einer bestimmten Vermittlungspraxis und einer bestimmten Vermittlungssymbolstruktur bedarf), sowie der Vermittlung und Verfugung von Singularität, systemischer Komplexität und der Transzendentalität und Transzendenz als der Gesamtheit und der Gesamtheitsdimension und Gesamtheitsentität (über eine bestimmte Tausch- und Einrichtungsstruktur) und sie bedarf einer strukturiert gefügten Vermittlung wiederum dieser beiden Grundmodelle und -muster, dieser beiden unvereinbaren Dimensionalitäten, welche aber im Element und der Substanz des lebendigen, menschlichen Welt- und Wirklichkeitsvollzuges gerade als deren Bedingungen und Effekte und Mittelungen, ihr Motor und ihr Herzstück sich darstellen und erscheinen, so daß ihre Vermittlung auch offensichtlich und evident wird als der einzigmögliche Vollzug dieser Welt und Wirklichkeit selbst, wenn es wirkliche, volle, konkrete und sich ereignen könnende Welt und Wirklichkeit sein soll, volle Welt, voll heraus (und zu sich) gekommene Welt, Innen Außen, Oben Unten, die absolute Grenze zwischen diesen beiden und die Stelle des Über- und Ausflußes und der Erscheinung gerade dieser ihrer Welthaftigkeit und Wirklichkeit als und aus der Vermittlung jener beiden Dimensionen als der Einrichtung konkreten Welt- und Wirklichketsfreiheitsvollzuges und -ereignisses, der Geschichte und des Symbols konkreter Freiheit und Freiheitlichkeit.
Denken der Freiheit und Freiheitlichkeit wird dann zunehmend und wesentlich zum Denken der Verfassung dieser Gesamtheitlichkeit und Entität material-transzendental-geistig-symbolischer-kultural-aktualer Möglichkeit und Wirklichkeit der „Welt“ bzw. der Grundstruktur ihrer Einrichtung.

Bevor ich zur Darstellung einer solchen möglichen Figur der vollendeten Freiheit und Freiheitsfigur und -struktur als konkreter verwirklichter Freiheit komme, werde ich eine kurze Zwischenbetrachtung einschieben und einen, wie sich herausstellen wird, grundsätzlichen Aspekt der Freiheit erinnern.
Es ist dies die Freigebigkeit. Freigebigkeit wird hier als eine Weise der Vollendung und der Ermöglichung der Freiheit gesehen. Freigebigkeit ist insofern und so weit eine Freiheit als sie so (in sich) frei (und d.h. auch souverän, daraus dann vermögend) ist, daß sie frei geben kann, Freiheit also werden lassen kann, Freiheit schöpfen, herstellen, entstehen lassen kann. Freigebigkeit ist aber ein grundlegendes und grundsätzliches Verhältnis, ein Verhältnis vornehmlich erstmal des Grundes. Schon immer ist immer schon Freiheitlichkeit und Eigenständigkeit und Selbst- und Welthaftigkeit, Leben, gegeben, Autonomie so weit wie möglich gewährt und gegeben worden, daß wir normal dessen, auch zumeist in der transzendentalen Bedingungsreflexion nicht bedenken und erinnern und vollziehen. Hier wird, um den ganzen Argumentationsgang abzukürzen, evident, inwiefern der Grund und d.h. die Quelle der Freiheitlichkeit und die Prinzipialität der Freiheitlichkeit und d.h. auch der Autonomie ein absolutes, „jenseitiges“, inwiefern es also zu jener Dimensionalität der Freiheitsbetrachtung gehört, welche in der modernen Freiheitsbetrachtung und -entwicklung strukturell und grundsätzlich unterbelichtet, verstellt oder sogar abgewiesen und zu destruieren versucht wird. Freiheit ermöglicht sich immer schon aus einer gewissen je schon vorgängigen Freigebigkeit und Freigegebenheit und ist damit und somit (wird dieses Verhältnis des Grundes erfaßt und verstanden) immer schon offen und berufen auf Selbstüberstieg, Selbster- und -einlösung in und auf ein Verhältnis der Überflüssigkeit, der Abudanz, der (eigenen und gemeinsamen) Freiheit und Freiheitseinordnung und Freiheitlichkeit auf Freigebigkeit, auf Überfluß, auf Erfüllung. Sie ist immer schon berufen und eingesetzt zur Vollendetheit, einer Vollendetheit des Vollzuges und des Einrichtungsvollzuges aber, in welchem Vollendung sich darstellt, vollzieht und ereignet. Freiheit ist immer wesentlich Freiheit und Freigebigkeit Gottes und dann die Freiheitlichkeit einer göttlichen und freiheitlichen Einordnung und Einrichtung über die die Freiheit Vollziehenden, die Freiheit Einrichtenden und die Freiheit und Freiheitlichkeit, Freigebigkeit Ritualisierenden.
(* Immer schon bedeutet hier nicht eine Unanfänglichkeit und Beginnlosigkeit. In ihren Strukturen und Gewährungen sind die jeweiligen Immer schon, die an sich und in sich dann ewig sind, immer schon geschichtlich eröffnet, angefangen, gesetzt, inauguriert und damit wirkmächtig gemacht worden.)

An dieser Stelle wird, bevor ich zur Darstellung der Grundfigur der konkreten Freiheit komme, eine zweite Zwischenbetrachtung notwendig und eingewoben.
Ich nenne sie die Ideative. Wir leben, so die These, soweit wir als Lebendige Leben und in einer Welt (Wirklichkeit) leben, immer schon in einem Dritten, Eigentlichen, das die Tradition und die europäische Denkgeschichte seit ihren klassischen attischen Anfängen (bei Platon) unter dem Titel des Ideativen, des Realgestalthaften bezeichnet und angedacht hat. Wir leben, soweit wir Welt, Leben und Bewußtheit haben immer in einem Gesamt, das aus den Komponenten des Empirischen (Materialen) und des Intelligiblen (Rational, Geistigen, Normativen) komponiert und zusammengesetzt sein mag und zusammengesetzt ist. Das Eigentliche der Welt und Wirklichkeit und des bewußten Lebens, das wir zumindest unserer Selbstdefinition nach haben und führen sollen, ist aber unendlich viel mehr als bloß die Summe dieser beiden analytischen Komponenten und Dimensionalitäten und Stämme. Vielmehr ist die Gesamtheit jene, welche jene in ihrer Elementarität überhaupt erst möglich macht und die Betrachtung des Ganzen sub specie einer dieser Komponenten geht immer auf Kosten und zum Preis jenes synthetischen und eigentlichen Gesamten, das wir aber Wirklichkeit nennen (oder in jenem anderen großen Traditionsstamm: Schöpfung), wenn wir es auch, wenn wir versuchen, nicht zu erfassen vermögen und welches sich uns entzieht oder unter den Händen zerrinnt. Dies aber mag etwas mit dem Fehlen und dem fehlenden Vermögen einer eigenständigen ideativen Betrachtung und Reflexion zu tun haben, welche aber unabdingbar wird und ist und das einzige Erfolgskritierium,wenn es um die Betrachtung einer so grundsätzlichen Kategorie des Lebens (bewußten Lebens) geht, wie es hier die Freiheit und Freiheitlichkeit und Freigebigkeit dann ist.

Gesamtheit der Freiheit
Trotz dieser gewissenhaften und präzisen Scheidungen und Herausstellungen und Dihairesen und Unbedingtheiten der Eröffnung und des Sollens findet sich aber die Entwicklung und die Entfaltung und die Darstellung der Darstellung einer solchen realen Figur der Freiheit vor einer Unmöglichkeit, gerät sie in eine unendlichfache und unbedingte Aporie und vor die Abgründigkeit ihrer Verwirklichung und Entfaltung. Sie wird aus sich selbst ein Ding der Unmöglichkeit.

Sie ist ein Zeichen, daß das endliche Subjekt und die endliche Realität eben nicht die absolute Freiheit und Freiheitseinordnung setzen kann, daß sie sie eben nicht wirklich werden lassen kann, daß sie sie nicht schaffen kann, daß sie sie auch nicht entbergen kann aus den eigenen Strukturen und der eigenen sog. Vernunft. Sie ist ein Zeichen, daß sie nicht die vollendete und die selbstverständliche Figur ihrer Einrichtung angesichtig machen und aussagen kann.

Von hier aus wird aber die Eminenz und die unübersteigbare Bedeutung und Unfaßbarkeit und Unfaßlichkeit des Christusereignisses, seine Erfüllungs-, Heils- und Heilungs- und seine Erlösungsunfaßlichkeit und -glorie offensichtlich (Gottessohn), die Kraft seiner vollendungsmachenden Synthese (Menschensohn) offenbar, die Einmaligkeit seines Geschehens und Seins und Ereignisses (als das Ereignis und Dasein Gottes) wieder bewußt und gegenwärtig.

Die Menschwerdung Jesu Christi ist die Werdung und das plötzliche Werden gerade dieser konkreten Freiheits- und Einrichtungsfigur. Sie ist die Werdung der Freiheit und d.h. dieser bestimmten und d.h. der vollendeten und aufgängigen und eingefaßten und gleichzeitig absoluten und unendlichen und unendlich aus sich scheinenden, also der gloriösen, der glorreichen, der herrlichen Freiheit und Freiheitseinordnung und Freiheitlichkeit und d.h. Freigabe und Freigebigkeit, der Selbstmitgeteiltheit und -gabe.

In Jesus Christus wird diese Entität aller erst der Welt und Wirklichkeit geschenkt und gewährt und eröffnet und damit aller erst geschaffen (als absolute Möglichkeit der Selbst-mit-gabe und der Selbstgegebenheit und der selbstaufgängigen Weltfigur der konkret freiheitlichen Einrichtung als admirabile commercium, als jenes Amt und jene Struktur und Figur und jener Vollzug der Selbst- und Gottverbingung und des Selbst- und Gotttausches, der eingerichteten Wechselverfügung und Wechselgabe und damit -einrichtung).
(*Wechseleinrichtung bedeutet und kann nach dem Gesagten nicht bedeuten, daß die endliche Welt den Gott hervorbringt und einrichtet, wie Gott die endliche Welt hervorbringt und einrichtet. Es kann es nicht bedeuten, weil ja diese Wechseldarbringung und -einrichtung, wie oben eben gesagt wurde, gerade möglich ist und wurde durch die freie und unverfügbare Selbsteinrichtung Gottes in Jesus Christus, welcher die Einrichtung und die Ermöglichung dieser Einrichtung ist.)

ER aber ist die Einrichtung dieser konkreten Figur der aufgängigen, konkreten und gleichzeitig unendlichen und d.h. ewigen Einrichtung. Er ist derjenige, der, wie es in der traditionellen Sprache der Kirche und der Theologie heißt, wahrer Mensch und wahrer Gott ist und dieses als eine konkrete geschichtliche Person ist, als eine bestimmte weltliche Lebensgeschichte, als ein bestimmter Vollzug und eine bestimmte Lebenstat und ein bestimmtes (wenn auch unendliches) Lebenswerk ist.
ER ist derjenige der die volle Freiheit der Menschlichkeit ist als Ungefangenheit von partikularen Bestimmungen seiner Fleischlichkeit und Bestimmtheit, der die Er- und Gelöstheit ihrer Zirkularität und Organizität ist und der die Freiheit der Einorndung, der Ausführung des Vollzuges jener unermeßlichen untergründigen Kraft als der Schöpfungskraft, Aufrechterhaltungs-, Hervorbringungs-, Bergungs-, Läuterungs- und Wiederaufrichtungskraft ist, der die Freiheit der freien und liebend-intim-vertrauten Ausführung des „Willens“ dieser Kraft (seines Vaters also) ist, welche Freiheit und Vermögen ihn aber zu dem ewigen Gottessohn macht oder herausstellt, denn einem bloß geschöpften Wesen (und dann auch noch einem solchen gefallenen) wäre ein solches Vermögen einfach nicht möglich. Er ist aber jenes, was nicht nur dieses klassisch gesprochen Gehorsams- und Hörensvermögen hat, er hat dieses Hörens- und Einsetzungsvermögen gerade als der sich den Geschöpfen Gegenüberstellende oder sich eben auf sie Richtende und absolut und in der Rettung, Eröffung, Heilung und Hingabe Richtende, wobei er noch mal in der Opferung die Erflösungsfunktion hat und übernimmt, womit er die Unhintergehbarkeit der göttlichen Heilungskraft ausweist und sich selbst als die untrügliche Präsenz des Gottes beglaubigt und wirk- und heilmächtig macht.
Er ist eben (aber) auch jene unbedingte und „uneinfügbare“ Gegenwart und Gegebenheit und Selbstgabe der Absolutheit der Aufgehobenheit und Aufnahme und Aufhebung, der Freigebigkeit (als liebende Freigabe und Gabe der Liebe und Aufnahme), er ist die unbedingte Gegenwärtigkeit der Freiheit als Selbstgegenwärtigkeit und Selbstgabe, als die Einrichtung seiner Gegenwart und seines Daseins als die Freiheit der Einrichtung der bergenden, konkreten und Freiheitsermöglichenden Freiheit und Freiheitlichkeit als Aufgehobenheit und Verfügtheit und Geschiedenheit und gleichzeitige Wechselgefügtheit in der gesamtheitlichen und ideal vollendeten Figur der Eucharistie als der Figur dieser konkreten Freiheit und Freiheitlichkeit und als der Stelle der schönen Einrichtung der Verfügung und Wechselwirkung der bedingten Freiheitlichkeit und der unbedingten Freiheitlichkeit, welche er ist.

In dieser Figur und Figuration, Person und Persönlichkeit, Geschichte und Ereignis findet sich also von allen Seiten herkommend und auch jenseits eines sog. religiösen Empfangskontextes jenes vor, was die Anfänglichkeit jener konkreten Freiheitsfigur zufriedenstellt, einlöst, darstellt und allererst eröffnet und angesichtig macht. Sie oder er ist insofern die Gabe, die plötzliche Werdung, das Geschenk, das Geschehen jener Figur und Eröffnung. Er ist also jenes, was jene konkrete Freiheit und d.h. Freiheitseinrichtung möglich macht. Er ist jenes, was jene ist, also ihre Gabe als Selbstgabe. Er ist ihre Begegnung und ihr Geschehnis, genauso wie seine Geschichte und damit auch die Überlieferung seiner Geschichte die Geschichte und die Überlieferung und die mögliche Wirklichkeit seiner und der Freiheit ist, welche auf die Einlösung und Einholung genau dieser Erkenntnis und Eingeständnis (als der Tat des Heiligen Geistes) wartet, in welcher die Erfüllung der Zeit ist, bevor er erneut in leibhaftiger Form ein- zu zurückkehren kann, bevor die allgemeine Realisierung des Reiches der konkreten Freiheit, Freiheitlichkeit und Freigebigkeit geschieht und geschehen kann.

Diese Rede ist, das muß hier erneut betont werden, weil es für viele Ohren nicht faßbar sein wird (sowohl für weltlich-philosophische als auch für jene aus anderen-nicht-christlichen Kulturen), kein plötzliches unerlaubtes Springen von einer rein rationalen, philosophischen, sachlichen, neutralen Erörterung in eine theologisch-religiös-konfessionelle-bildliche.
Weil hier die Figur in der Form auftritt oder aufgetreten ist, in der sie aufgetreten ist, als lebendige Menschen-Gott-gestalt und konkrete Freiheitsvollzüglichkeit und Freiheitswirkung und -einrichtung, insofern ist die Rede ihr adäquat (so das möglich íst und das nicht immer ein Ansingen bleibt..) die direkte rationale Nachfolge und Erfüllung, die sachliche Erörterung und Darstellung. Freiheit erfüllt sich eben nicht in Textualität oder gar Sylogistik sich in einer bestimmten Form, in einer lebendigen, diesseitigen Form, die alles zusammenfaßt und aufnehmen und tragen und vereinigen und aus sich entlassen und d.h. dann auch, mit der Möglichkeit ihrer Erfüllung oder „Begreifung“, frei machen kann. Sie ist keine konfessionelle, kulturelle Bestimmtheit. Sie ist die Darstellung und Fassung der Möglichkeit der Menschlichkeit selber, an welcher Kultur frei entlassen ist und mit Freiheit verfügt, so daß sie zur vollen Darstellung und Eigenart erst kommen kann, weil sie die volle Einrichtungskraft als Freigabe und Freiheitskraft zum Grund und Speisung ihrer Verwirklichung bekommt.
Die Rationalität muß sich damit versöhnen, daß sie sich in einer lebendigen, realen, konkreten Form erfüllt und ereignet, als Wirklichkeit.

Eucharistische Struktur vollendeter Freiheit
Konkrete, vollendete und dann damit auch reale Freiheit (im Vergleich zur nur optitiven negativen Freiheit und auch zur bloß setzungspositiven, aber auch dieseitig und damit einseitig bleibenden Freiheit, welche beide Grundaufstellungen der Freiheit in sich widersprüchlich, unvollkommen und in Konsequenz auch freiheitsgefährdend sind, weil sie an sich selbst kein reflexiv-selbsterträglich-gewährtes Verhältnis zum Freiheitswesen selbst haben, welches sie dann als die eigentliche Einrichtung der Freiheit einrichten oder erfüllen, vollziehen oder mit-kreativ ertätigen)
ist somit wesentlich immer zwei dimensional bestimmt und zwei dimensional sich ereignend und als solche, weil sich immer zweidimensional ereignend, welche zwei Dimensionen aber kreuzweise im Verhältnis stehen, ist sie eigentlicher realer Vollzug und Ertätigkeit der Freiheit und ihre Darstellung oder ihr Insein.
Sie hat natürlich in sich den ganzen und gesamten Bereich der Horizontalität und „Innersystemizität“ (Lebenswelt, Besorgung, Praxis und Pragmatik, Empirie). In einem solchen ist sie wesentlich negativ frei, positiv frei und auch frei frei im Sinne der Ausrichtung und Erfüllung des horizontalen Freiheitsvollzuges in der Freiheit der Versammlung und der Darbringung der Freiheitsertätigung und -produktion vor und in ein absolutes, unbedingtes und damit jenseitig-transzendentes, ganz anderes Verhältnis. Sie ist als horizontale und innersystemische Freiheit wesentlich Absolutendarbringung und -versammlung und damit Darbringung und Versamlung vor dem personal vorgestellten Absoluten, welches der absolut geheimnishafte und zugewendete und frei-freiende, alles schöpfende Gott ist. (Auch und ebenfalls auf der Horizontalen Ebene, aber dann nun in einem gänzlich anverwandelten und aufgeschlossenen und unendlich bereichertem Sinne wird sich diese Darreichungs- und Versammlungsstruktur der horizontalen Freiheit auch als eine Kommunionsstruktur und Austauschstruktur der vertikalen und der absoluten Freiheit ereignen im austauschenden Modus der eucharistischen Struktur.)
Zuvor aber muß die zweite Dimension der Freiheit, die vertikale und unbedingte berücksichtigt werden. Sie ist immer Möglichkeit des Mit- und Inseins in der Absolutheit ihrer Unbedingtheit und dann damit bergenden Ermöglichung und Freigebung. Sie ist Freiheit zur Möglichkeit des Absoluten und Unbedingten. Sie ist aber auch Freiheit zur Möglichkeit und Wirklichkeit der Verkörperung des Absoluten und des Unbedingten, der Endlich- und Kontingent- und Bedingtwerdung des Unendlichen und Ewigen und Unbedingten.
Freiheit ist, das wird hier ganz eklatant ersichtlich, die Synergeia und die communio und das commercium, das Beisammen- und Mitsein dieser beiden Sphären und Dimensionen, als der Vollzug ihrer wechselseitigen Verfügung und Darreichung und Erfüllung und Entwicklung.
Freiheit ist wesenhaft in der Struktur der eucharistischen Verfügung und Ritualik erfüllte, angekommene, dargereichte und sich ereignende und erreignen könnende und erfüllen könnende Freiheit.
In diesem Sinne wird auch hieraus erst offensichtlich, welches Geschenk und welche Schöpfung dann auch der Gott (und stellvertretend die Religion) dem Menschen in diesem Ereignis der Einrichtung und Begründung des Mitseins und der eucharistischen Struktur gemacht hat oder machen will
und was die Möglichkeit seiner Ablehnung, Lächerlichmachung, Ignorierung, Unerfüllung bedeutet.

Formationsnotwendigkeit des Lebens
Ein weiteres Grundargument oder Grundargumentationsform gegen die Freiheit (als bloße Handlungs- und Aufstellungsoffenheit) findet sich in einem anderen Grundbedürfnis und Grundbelang des menschlichen Seins als Verwirklichtsein und Lebens. Dieses ist wesentlich und immer, wenn es in der eigentlichen Form seiner selbst ist ein formatiertes, ein formiertes und d.h. gestaltetes, gestalthaftes, gestaltaufgehobenes Leben (Leben der Mitte). Es ist nie bloße Disposition oder bloße dispositionslose Elementarität und kann auch nicht, wenn es nicht an ihm selbst vorbei beschrieben und erfasst sein soll, auf solche reduziert und dann von ihnen her aufgefasst und erfaßt werden. Eher noch ist es in einer Form der Unfaßbarkeit einbefaßt und aufgehoben, welche aber dann auch jegliche Elementarität, Formativität und Dispositionalität übersteigt oder unterschreitet oder gleichzeitig übersteigt und unterschreitet , weil es sie überhaupt entläßt und sein läßt, um als solche Gleichzeitigkeit dann aber doch der Vorstand der Gestalthaftigkeit, wenn auch unfaßbaren, aber sich darbietenden zu sein, in die hinein das formierte Leben hineingeht, aus der es als in ihr seiend herauskommt oder entlassen wird und welcher es sich in einer bestimmten Form der Vermittlung und Selbstgabe der Unfaßbarkeit gleichformt. Wie auch immer das Leben als das spezifisch menschliche Leben gefaßt wird, es ist immer und letztlich formiert, gestaltet und gestalthaft. Als solches bedarf es, um Erfüllung und Adäquanz seiner selbst zu finden auch Vorgabe und Vorformungen als Vorstellungen in welche hinein es sich aufheben kann oder sich aufgehoben sein läßt, oder welche ihm als Möglichkeiten, Versprechen oder Angebote der Ein- und Anverwandlung und Aufhebung verfüglich sind, um ihm optimale und d.h. überhaupt lebensadäquate Verwirklichungsmöglichkeiten zu ermöglichen oder den Anfang seines spezifischen Lebens zu gewähren. (Vorformen einer solchen formativen Voraussetzung und Bedingung und Vorstellung sind dann auch dementsprechend und in Folge noch nicht Möglichkeitsbedingungen und Wirklichungen eigentümlich menschlichen Lebens. Sie sind, so elaboriert und komplex und tiefsinnig und ausgreifend sie auch sein mögen, noch vormenschliche Formen, welche die spezifische Würde und dann Leistung des Menschen noch nicht erfassen oder ihr noch nicht gerecht werden.)
Solche Vorformen der Aufhebung können aber nicht bloß ontische sein. Sie können nicht bloße Bestimmtheiten eines Bestimmten sein, um so der Unendlichkeits- und Unbedingtheitsdimension zu ermangeln. Als solche sind sie ideologische ebenfalls Präformen und Mangelerscheinungen und Verkürzungen der menschlichen Möglichkeitsdimension, welche diese mit dem Göttlichen teilt und welche einen spezifischen Teil ihrer Freiheit und ihrer Würde auszeichnet. Notwendige Vorformen der Aufhebung und Wirklichkeitsform müssen diese unendliche und unbedingte Dimension enthalten und aus ihr und mit ihr als Teile des Unendlichen kenntlich sein, welches ihnen an sich diese Dimension als in sich aufgehoben und zuwendungs- und fassungsfrei eröffnet und gewährt hat. Vorformen der Aufhebung sind echte Repräsentanzen des Unbedingten. Als solche sind sie sakramental. Sie sind Formen und damit Vorhaltungen heiligen und d.h. ewigen, unbedingten und ewigkeitswürdigenden und lobpreisenden Lebens. Sie sind erst Formen und Freiheiten damit, wenn in ihnen eine Freiheit und Formativität und Performativität zur unendlichen und ewigen und unbedingten Dimension dann auch ihrer selbst gegeben und gewährt ist, welche ihre besondere formative und aufgehobene Freiheit erst bedingen, auszeichnen und begründen. Formative Freiheit ist Aufhebungsfreiheit, Unendlichkeitsvollzugsfreiheit. Gewährungsfreiheit. Diese aber wird klassisch mit dem Namen Gnade bezeichnet.
Aus all dem wird offensichtlich wie eine bloße negativ bestimmte Bestimmung der Freiheit und Freiheitlichkeit auch gegen die eigentliche und freiheitliche Einrichtung und auch entgegen dem menschlichen Leben verlaufen kann oder sogar an dessen Zerstörung durch Abschleifung beteiligt sein kann.

Freiheit aber ist Freiheit der Unendlichkeit, Freiheit eingefaßter Unendlichkeit als eingerichtete Freiheitsgnade.